Gemeindehaus Seukendorf
Langenzenner Str. 4, 90556 Seukendorf
Nutzen Sie die schöne Umgebung auch für Ihre Feiern und Veranstaltungen.
Das Foyer, der Hof, der Saal, die Terrasse und die Küche stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben eine Idee, dann fragen Sie doch einfach unverbildlich an.
Die Nutzungsbedingungen und Preise finden sie unter Downloads.
Aufgrund eines Beschlusses der Gemeinderats der Gemeinde Seukendorf, sowie des Beschlusses der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sankt Katharina, die beide als Vermieter auftreten, wurde folgende, hier downloadbare Benutzerordnung erlassen worden.
Das Akzeptieren der Benutzungsordnung ist Voraussetzung für das Anmieten von Räumlichkeiten.
Für die Nutzung des Katharinensaals, des Foyers, der Küche und der allgemein zugänglichen Räumlichkeiten ist eine Hausordnung erlassen worden, die in 17 Punkten alles wichtige Zusammengefasst.
Sie beinhaltet alles von der Weisungsbefugnis des Hausmeisters, dem strikten Befolgen aller feuerpolizeilichen Vorschriften, Sicherheitsanweisungen und Nutzungshinweise. Hier wird auch beschrieben, wie dekoriert werden darf, was bezüglich von Haustieren zu beachten ist, was mit Fundsachen passiert, u.s.w.. Auch die Hausordnung muss für das Anmieten akzeptiert werden.
Für das Anmieten der Räume sowie des Inventars werden Nutzungsentgelte und Kautionen erhoben. Darüber Hinaus werden die Betriebskosten (Strom und Wasser) nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Umgang in den Räumen vorab zu Proben (z.B. für Hochzeiten, wenn das Catering die Küche nutzen möchte)
Sollten Sie beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung die Hilfe des Hausmeisters benötigen, fallen auch hierfür Kosten an.
Die Küche ist komplett ausgestattet. Neben Großkühlschränken für komplette Kästen und Servierplatten, einer Gatrospühlmaschine, einem Herd einer Großkaffeemaschine sind auch diverse Gläser, Teller und Tassen für bis zum 150 Gäste vorhanden.
Diese Bestandliste wir zur Übergabe des Inventars verwendet und listet auch die Kosten auf, die erhoben würden, sollten einzelne Bestandteile kaputt gegehen oder verschwinden.